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   OVG Schleswig-Holstein, 30.11.1993 - 2 O 12/93   

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https://dejure.org/1993,7371
OVG Schleswig-Holstein, 30.11.1993 - 2 O 12/93 (https://dejure.org/1993,7371)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30.11.1993 - 2 O 12/93 (https://dejure.org/1993,7371)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30. November 1993 - 2 O 12/93 (https://dejure.org/1993,7371)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streitwert; Vorläufiger Rechtsschutz; Vorwegnahme der Hauptsache; Hauptverfahren; Befristeter Rechtszustand; Abgabenforderung

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 6 B 42/93
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.11.1993 - 2 O 12/93

Papierfundstellen

  • SchlHA 1994, 55
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.01.1992 - 3 O 64/91
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.11.1993 - 2 O 12/93
    Bietet der Sach- und Streitstand nicht genügend Anhaltspunkte für die Bewertung der Bedeutung der Sache für den Kläger, ist für die Bemessung des Streitwertes für das bereits anhängige oder mögliche Hauptsacheverfahren der vom Gesetz vorgeschriebene starre Auffangwert des § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG unveränderbar maßgebend (SHOVG v. 23.01.1992 - 3 0 64/91 -, AnwBl. 1992, 281).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.01.1992 - 4 L 76/91
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.11.1993 - 2 O 12/93
    Bietet der Sach- und Streitstand nicht genügend Anhaltspunkte für die Bewertung der Bedeutung der Sache für den Kläger, ist für die Bemessung des Streitwertes für das bereits anhängige oder mögliche Hauptsacheverfahren der vom Gesetz vorgeschriebene starre Auffangwert des § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG unveränderbar maßgebend (SHOVG v. 23.01.1992 - 3 0 64/91 -, AnwBl. 1992, 281).
  • VG Schleswig, 30.11.2021 - 9 B 10001/21

    Corona-Krise; Anspruch auf Befreiung vom Präsenzunterricht für Schüler

    Eine Reduzierung des Auffangwertes im Eilverfahren kommt vorliegend schon deshalb nicht in Betracht, weil mit der begehrten Regelung die Hauptsache vorweggenommen werden würde (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 30.11.1993 - 2 O 12/93 - juris Rn. 1, 5).
  • OVG Sachsen, 15.08.2023 - 3 E 45/23

    Streitwertbeschwerde; Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO; Vorwegnahme der Hauptsache

    Dies rechtfertigt es nach Überzeugung des Senats, von einer Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung im Rechtssinne bei der Streitwertfestsetzung auch dann auszugehen, wenn diese nur in faktischer Hinsicht erfolgt, weil die im Verfahren nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO beantragte Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung Maßnahmen betrifft, deren Vollzug nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 8. September 2020 - 3 E 73/20 -, juris Rn. 7 f.; VGH BW, Beschl. 19. November 2009 - 9 S 1689/09 -, juris Rn. 4; OVG LSA, Beschl. v. 11. März 2020 - 2 O 4/10 -, juris Rn. 5 m. w. N.; OVG Schl.-H., Beschl. v. 30. November 1993 - 2 O 12/93 -, juris Rn. 5; Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 80 Rn. 174; vgl. BVerfG, Beschl. v. 31. März 2003 - 2 BvR 1779/02 -, juris Rn. 4; a. A.: SächsOVG, Beschl. v. 3. Mai 2006 a. a. O.; NdsOVG, Beschl. v. 12. Dezember - 13 ME 320/19 -, juris Rn. 67, und Beschl. v. 28. Juni 2021 - 13 ME 299/21 -, juris Rn. 19).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2010 - 2 O 4/10

    Streitwert bei bauaufsichtlicher Beschränkung von Betriebszeiten

    Auch dürfte eine solche Anhebung nicht nur in den Fällen gerechtfertigt sein, in denen die Vorwegnahme der Hauptsache durch Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO begehrt wird, sondern auch in Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO, wenn die Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen eine Maßnahme beantragt wird, deren Vollzug nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte (vgl. VGH BW, Beschl. v. 19.11.2009 - 9 S 1689/09 -, Juris; Beschl. v. 09.02.2009 - 10 S 3350/08 -, DAR 2009, 286; OVG SH, Beschl. v. 30.11.1993 - 2 O 12/93 -, SchlHA 1994, 55; a. A. allerdings: SächsOVG, Beschl. v. 03.05.2006 - 5 E 72/06 -, NVwZ-RR 2006, 851).
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